
Kein anderes Lebensmittel ist von seiner Entstehung und Entwicklung so untrennbar mit der Steiermark verbunden, wie das Steirische Kürbiskernöl g.g.A.
Diese Regionalität gilt es zu erhalten und diese typische Spezialität zu beschützen. „g.g.A.“ – drei Buchstaben, die garantieren, dass das Öl nach einem traditionellen, in einer Produktspezifikation festgeschriebenen Verfahren hergestellt wurde und es sich dabei um 100 % reines Kürbiskernöl aus Erstpressung handelt. Die eingetragene Bezeichnung darf nur verwendet werden, wenn bestimmte Kriterien beachtet werden:
Kürbisgattung
Anbau
Herstellung
Die Anbaugebiete des g.g.A-Kürbis’
Mit der Umsetzung des europäischen Herkunftsschutzes durch die Gemeinschaft ist der Ursprung des Kürbiskernöls immer vollständig nachvollziehbar.
Niederösterreich
Hollabrunn, Horn, Mistelbach, Melk, Gänserndorf (beschränkt auf Gerichtsbezirk Zistersdorf) und Korneuburg-Stockerau (beschränkt auf Gerichtsbezirk Stockerau)
Steiermark
Leibnitz, Deutschlandsberg, Voitsberg, Graz, Graz-Umgebung, Weiz, Hartberg-Fürstenfeld und Südoststeiermark
Burgenland
Jennersdorf, Güssing, Oberwart
Die Gemeinschaft
Steirisches Kürbiskernöl gilt seit Jahrzehnten als kulinarisches Wahrzeichen der Steiermark.
Aus diesem Grund haben sich 1998 rund 900 Kürbiskernölhersteller und 20 Ölmühlen im Erzeugerring „Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.“ zusammengeschlossen. Inzwischen ist die „Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.“, wie der Erzeugerring mittlerweile genannt wird, auf über 3.700 Mitglieder angewachsen, wovon in etwa 40 Ölmühlen beteiligt sind. Durch die Umsetzung des Herkunftsschutzes dieser Gemeinschaft wird die Regionalität und der hohe Qualitätsanspruch des Spitzenproduktes sichergestellt und versichert, dass jeder einzelne Schritt zur Herstellung des Grünen Goldes der Steiermark – vom Feld bis hin zur Erntemenge und Pressung – nachvollziehbar ist.
Das Kontrollsystem
Ein sehr effizientes Kontrollsystem gewährleistet die lückenlose Nachvollziehbarkeit der Kürbiskerne vom Feld über die steirischen Ölmühlen, in die Flasche bis zum Ladentisch.
Eigen- und Fremdkontrolle
Die Banderole
Verordnungen
Die EU-Kommission hat bereits 1996 für das Steirische Kürbiskernöl gemäß der damals gültigen VO (EWG) Nr. 2081/92 die geschützte geografische Angabe „Steirisches Kürbiskernöl“ genehmigt. Damit zählt das „Steirische Kürbiskernöl g.g.A“ neben solchen bekannten Produkten wie Prosciutto di Parma, Prosciutto di San Daniele, griechischer Feta-Käse und Nürnberger Lebkuchen zu den am besten kontrollierten, elitärsten und exklusivsten Spezialitäten mit europäischen Herkunftsschutz. Die derzeit gültigen Verordnungen über die Qualitätsregelungen für Agrarzeugnisse und Lebensmittel sind wie folgt:
g.g.A.-Betriebs- und Produktsuche
(Nach Name, Ort oder Postleitzahl suchen)
Nur aus dem
allerbesten Kern,
soll echtes Kürbiskernöl wer’n.
Ursteirische Weisheit #17