Herkunftsschutz

Unsere Kürbisse –
geschütztes Gut!

Kein anderes Lebens­mittel ist von seiner Ent­stehung und Ent­wicklung so un­trenn­bar mit der Steier­mark ver­bunden, wie das Steirische Kürbiskernöl g.g.A.

Diese Regionali­tät gilt es zu erhalten und diese typische Spezialität zu be­schützen. „g.g.A.“ – drei Buchstaben, die garantieren, dass das Öl nach einem tra­ditio­nellen, in einer Produkt­spezi­fi­kation fest­ge­schriebenen Verfahren her­ge­stellt wurde und es sich dabei um 100 % reines Kürbis­kernöl aus Erst­pressung handelt. Die ein­ge­tragene Be­zeichnung darf nur ver­wendet werden, wenn bestimmte Kriterien beachtet werden:

Kürbisgattung

Die zur Pressung heran­ge­zogenen Kerne stammen von der Kürbis­gattung Cucurbita epo var. styriaca.

Anbau

Der Anbau und die Pressung finden aus­schließ­lich in den unten an­geführten Gebieten statt.

Herstellung

Die gewaschenen und ge­trock­neten Kerne werden ge­mahlen, durch langsames Er­hitzen schonend auf­ge­schlossen und gepresst.

Die Anbaugebiete des g.g.A-Kürbis’

Mit der Umsetzung des euro­päischen Herkunfts­schutzes durch die Ge­mein­schaft ist der Ur­sprung des Kürbis­kernöls immer voll­ständig nachvollziehbar.

Niederösterreich

Hollabrunn, Horn, Mistelbach, Melk, Gänserndorf (beschränkt auf Gerichtsbezirk Zistersdorf) und Korneuburg-Stockerau (beschränkt auf Gerichtsbezirk Stockerau)

Steiermark

Leibnitz, Deutschlandsberg, Voitsberg, Graz, Graz-Umgebung, Weiz, Hartberg-Fürstenfeld und Südoststeiermark

Burgenland

Jennersdorf, Güssing, Oberwart

Die Gemeinschaft

Steirisches Kürbis­kernöl gilt seit Jahr­zehnten als kuli­narisches Wahr­zeichen der Steiermark.

Aus diesem Grund haben sich 1998 rund 900 Kürbis­kernöl­hersteller und 20 Öl­mühlen im Erzeuger­ring „Steirisches Kürbis­kernöl g.g.A.“ zu­sammen­ge­schlossen. In­zwischen ist die „Gemeinschaft Steirisches Kürbis­kernöl g.g.A.“, wie der Erzeuger­ring mittler­weile genannt wird, auf über 3.700 Mit­glieder an­ge­wachsen, wovon in etwa 40 Öl­mühlen be­teiligt sind. Durch die Um­setzung des Herkunfts­schutzes dieser Gemein­schaft wird die Regionali­tät und der hohe Qualitäts­anspruch des Spitzen­produktes sicher­ge­stellt und ver­sichert, dass jeder einzelne Schritt zur Her­stellung des Grünen Goldes der Steier­mark – vom Feld bis hin zur Ernte­menge und Pressung – nach­vollziehbar ist.

Das Kontrollsystem

Ein sehr effizientes Kontroll­system gewähr­leistet die lücken­lose Nach­voll­zieh­bar­keit der Kürbis­kerne vom Feld über die steirischen Ölmühlen, in die Flasche bis zum Ladentisch.

Eigen- und Fremdkontrolle
Dabei spielt neben der Eigen­kontrolle der Betriebe auch die Fremd­kontrolle – einer­seits durch den Verein, anderer­seits durch eine externe, akkreditierte Kontroll­stelle – eine ent­scheidende Rolle. Für den Konsumenten wird die Echt­heit des Steirischen Kürbis­kernöls mittels einer Banderole am Ver­schluss bzw. am Etikett unter Aus­weisung einer individuellen Kontroll­nummer, sichtbar. Auf diese Weise kann eine lückenlose Rück­ver­folg­bar­keit der Roh­ware und des Press­ortes sicher­gestellt werden.
Dieses Erkennungs­zeichen mit der individuellen, fort­laufenden Kontroll­nummer sichert Ihnen ein kontrol­liertes, echtes Steirisches Kürbis­kernöl g.g.A. Achten Sie daher beim Kauf auf die Banderole – zu finden am Ver­schluss oder am Etikett. Seit 2018 bieten wir hier auch eine Banderolen-Abfrage an. Dazu geben Sie einfach die Kontroll­nummer, welche sich auf der Banderole Ihres Kürbis­kern­öles befindet, bei der Banderolen-Abfrage ein. Nach bestätigen der Suche mit Enter werden Ihnen jene Betriebe angezeigt, welche bei der Produktion Ihres wert­vollen Grünen Goldes beteiligt waren.

Die EU-Kommission hat bereits 1996 für das Steirische Kürbis­kernöl gemäß der damals gültigen VO (EWG) Nr. 2081/92 die geschützte geo­grafische Angabe „Steirisches Kürbis­kernöl“ ge­nehmigt. Damit zählt das „Steirische Kürbis­kernöl g.g.A“ neben solchen bekannten Produkten wie Prosciutto di Parma, Prosciutto di San Daniele, griechischer Feta-Käse und Nürnberger Lebkuchen zu den am besten kontrollierten, elitärsten und exklusivsten Spezialitäten mit europäischen Herkunfts­schutz. Die derzeit gültigen Verordnungen über die Qualitäts­regelungen für Agrar­zeugnisse und Leben­smittel sind wie folgt:

Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 PDF / 1,1 MB

Dokument

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Verordnung (EG) Nr. 1263/96 PDF / 275 kB

Dokument

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Nur aus dem
aller­besten Kern,
soll echtes Kürbis­kernöl wer’n.

Ursteirische Weisheit #17